Neue Vorgaben des Landratsamtes Passau:
- die Teilnahme an Umzügen mit der Kutsche erfordert seit Jahresbeginn 2024 unumgänglich einen Kutschenführerschein/Fahrabzeichen für den Gespannfahrer.
- ein Beifahrer oder Begleitpersonal auf/an der Kutsche ist erforderlich.
- gut ausgebildete, vorab bewegte und erfahrene Pferde und Reiter erhöhen die Sicherheit
- eine funktionelle Ausrüstung in allen Formen ist empfohlen (Sattel, Zaumzeug, Reithelm etc.).Gerne stehen wir für Fragen dazu per Email unter "info@leonhardiverein-grongoergen.de" oderunter 0171-3215020 ( ab ca. 18.30 Uhr ) zur Verfügung.